Rückgaberecht im Einzelhandel
Tipps zum Umtauschsrecht bei getragenen, fehlerhaften oder nicht gewollten Textilien!
Ein kurzes Vorwort zu Euren Reklamationsgründen und Rückgaberechtrechten:
Viele kennen das Problem sich eine neue teure Markenklamotte gekauft zu haben und nach einigem waschen oder tragen franst diese aus, geht außer Form oder verliert die ursprüngliche Farbe. Alles sehr ärgerliche Fakten, gerade wenn man einmal etwas tiefer in die Tasche gegriffen hat und in diesem Zuge selbstverständlich auch eine längerer Beständigkeit der Ware erwartet.

Jedem steht es frei ein T-Shirt für 30,- Euro zu kaufen oder eines aus dem Supermarkt für 9,99 Euro. Ihr solltet wissen, dass Ihr bei 30,- Euro mit in ein Image, dass eine Menge Werbekampagnen mit sich zieht, investiert. Ihr zahlt in diesem Preis auch Eure durch das Logo oder den Markennamen ausgedrückte Lebenseinstellung des T-Shirts mit. Dies sollte jedem klar sein!
Dies nur zur Randinfo … aber gut, nun kommen wir zum Thema und stehen wieder vor dem Problem der Rückgabe. Pullover gekauft, ausgeleiert, eingegangen oder er gefällt nun doch nicht mehr … Ihr wollt diesen zurückgeben oder umtauschen! Wir sagen Euch wie es für Euch rechtlich aussieht, kurz und knapp, ohne Wenn und Aber!
Rückgabe getragener Textilien wegen Nichtgefallen
Eine Anprobe zu Hause in Ruhe unterscheidet sich von einer bereits seit mehreren Stunden getragener Ware. Wir sprechen hier von letzterem! Wollt Ihr einen Pulli kaufen, den ein andere bereits getragen und zurückgegeben hat? Sicherlich nicht! Dazu wäre der Händler allerdings gezwungen, da ihm ein getragener Pulli auch vom Lieferant nicht mehr zurückgenommen wird. Da hilft auch kein Waschen oder ähnliches. Im Gegenteil. Sobald der Händler merkt, dass Ihr den Pulli gewaschen habt und erzählt Geschichten von ich habe diesen nie getragen, habt Ihr komplett verloren. Es gibt kein Recht auf Rückgabe. Dieses wird alleine durch die Kulanz des Ladens geregelt.
Diese ist heutzutage bei der großen Konkurrenz durch das Internet sehr hoch und Ihr habt auf ehrliche Art und Weise die größten Chancen zum Umtausch. Erklärt dem Laden, dass Ihr gerne bei ihm einkauft, dieser Einkauf allerdings leider ein Fehler war und Ihr natürlich gerne bei Gefallen ein anderes Teil mitnimmt. Wir sind uns sicher, dass Ihr dies bei einer entgegenkommenden Kulanzhandlung auch höchstwahrscheinlich wieder tun würdet und der Ladeninhaber denkt so ebenfalls. Dies merkt also auch das Geschäft und mit etwas Freundlichkeit bekommt Ihr Euer Geld wieder, evtl. eine Gutschrift. Das Recht auf eine Rückgabe habt Ihr allerdings nicht.
Rückgabe ungetragener Textilien wegen Nichtgefallen
Ein gesetzlicher Anspruch auf die Rückgabe von Waren die Euch nicht mehr gefallen oder Größenmäßig ein falscher Griff war, habt Ihr nicht. Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen und eine Rückgabe mit Geld zurück oder Gutschein ist rein gesetzlich nicht gegeben. In der Realität ist es allerdings so, dass Euch viele Händler per Sonderrecht eine Rückgabe oder Umtausch Eurer mangelfreien Ware ermöglichen. Diese Sonderrechte sollten gut sichtbar im Laden hängen.
Oft stehen weitere Zusätze auch auf dem Kassenbon. Bei herabgesetzten Waren sieht dies allerdings oft anders aus. Viele Waren mit kleinen Mängeln wie Fehlfarben oder Webfehler sind bereits als „Zweite Wahl“ markiert und haben einen Preisnachlass erhalten. Hier greift das oft gewährte Sonderrecht des Händlers nicht und ein Umtausch wird selten möglich sein. Es liegt am Händler, ob er Euch eine Gutschrift gibt, das Geld zurück oder einfach ablehnt!
Rückgabe ungetragener Ware wegen Materialfehler

Rückgabe getragener Ware wegen Materialfehler
Auch in dem Fall getragener fehlerhafter Ware habt Ihr die Möglichkeit Eure oben erwähnten gesetzlichen Rechte geltend zu machen. Die Rückgabefrist liegt in der Regel bei zwei Jahren nach Kaufdatum. Allerdings seit Ihr in der Pflicht die Ware mit Kassenbon und sozusagen im Originalzustand zurückzugeben. Hier sei auch die im Vorwort erwähnten Dinge bzgl. Haltbarkeit einer Jeanshose erwähnt.
Falls Ihr Eure Lieblingsturnschuhe zwei Jahre jeden Tag getragen habt, geht bitte nicht davon aus, dass sich eine Sohle nicht ablaufen würde. Es gibt auch Träger die Schuhe schon nach einem halben Jahr aussehen lassen als hätten sie diese als Bremsklotz für Mofa, Skateboard oder wie auch immer umfunktioniert. Auch wenn Eure Hosen unterm Gesäß getragen werden, die Schuhe nicht gebunden etc. verschleißen Textilien auf eine Art und Weise die nichts mit einem Mangel zu tun haben.
Nachwort zum Rückgaberecht
Der Gesetzgeber gibt Euch relativ wenig Rechte bzgl. Umtausch Eurer Ware im allgemeinen Einzelhandel. Das Fernabsatzgesetzt bzgl. Internet und Katalogbestellungen etc. bringt wesentlich mehr Spielraum. Aber darum ging es hier nicht. Die Händler geben Euch allerlei Sonderechte, mit denen es sich im Allgemeinen sicherlich sehr gut leben lässt.
Vielerlei Klauseln wie
- 14 Tage Umtausch- und Rückgaberecht
- Bei Nichtgefallen Geld zurück
- Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen
- Badebekleidung ist vom Umtausch ausgeschlossen
- Zweite Wahl, kleine Mängel, verschmutzt, Webfehler – „kein Umtausch“
All das ist immer zu beachten und dem auch Folge zu leisten. Diese Richtlinien sollten im Laden Eures Vertrauens gut sichtbar angebracht sein und bieten einen großen Spielraum für eine angemessene Kulanz die den heutigen Händlern das Leben bei Zeiten des boomenden Internetgeschäftes nicht immer leicht machen.
Onlineshopping ist bequem und kann auch Spaß machen! Achtet auf Sicherheitssiegel wie Trusted Shop oder Ekomi, dann könnt Ihr bei Eurem Onlinekauf von Mode ein ruhiges Gefühl haben. Beispiel für ein Ekomi Bewertungssiegel findet Ihr u.A. bei dem Kappen und Mützen Laden kopfgold.de. Denn bequem im Online-Shop bestellen, das macht auch Spaß!
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